Wir erstellen die Nebenkostenabrechnung für Ihre Immobilie anhand der uns überlassenen Unterlagen (Einzelrechnungen, Hausverwalterabrechnung, Heizkostenabrechnung etc.). Die von uns erstellte Originalabrechnung erhalten Sie mit einem Duplikat für jede Mietpartei zugesand. Das Original enthält als Anlagen alle für eine ordentliche Nebenkostenabrechnung nötigen Inhalte. Ein Duplikat Ihrer Abrechnung und der uns für die Erstellung überlassenen Belege wird bei uns archiviert. Somit können wir bei einer Folgebeauftragung im nächsten Jahr zum Beispiel auf archivierte Zählerstände zurückgreifen.
Ein Beispiel für eine von uns erstellte Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung können Sie hier herunterladen.
Wir überprüfen anhand von mit eingereichten Mietvertragskopien, welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht. Soweit kein Mietvertrag in Kopie beigelegt wird gehen wir davon aus, dass alle gesetzlich umlagefähigen Nebenkosten umgelegt werden sollen.
Je nach Umfang der uns zur Erstellung überlassenen Belege variieren die Kosten für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.
Wenn Ihre Abrechnungsunterlagen ohne Vorarbeiten scanbar und wenig umfangreich sind, ist dies für uns weniger zeitaufwendig, als wenn uns mehrere unsortierte Ordner überlassen werden, aus denen wir uns unter anderen Belegen erst noch die für die Abrechnungserstellung erforderlichen Papiere aussortieren müssen. Je nach Aufwand kann zu den Regelabrechnungskosten demnach noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu kommen. Sie können sich vorab bereits kostenfrei darüber informieren, ob und in welcher Höhe bei den von Ihnen eingereichten Belegen, Ordnern oder Dateien zusätzliche Gebühren anfallen.
Beim Einreichen von Mietvertrag, Hausgeldabrechnung, Grundsteuerbescheid und der wesentlichen Angaben zum Mieter (Name, neue Anschrift, Vorauszahlungen...) fallen keine zusätzlichen Gebühren zu den Regelabrechnungskosten an.