Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Vermieter Verein e.V. beginnt am Tag der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages bzw. am Absendetag des Online-Mitgliedschafts-Antrages. Die Mitgliedschaft wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um jeweils ein Jahr.
Jahresbeiträge
Art der Immobilie |
Jahresbeitrag für |
Jahresbeitrag für |
gewerblich (mit-) genutzte Immobilie | 81,00 € | 51,00 € |
Mehrfamilienhaus ab 4 Parteien | 81,00 € | 51,00 € |
Ein- bis Dreifamilienhaus | 66,00 € | 45,00 € |
Eigentumswohnung | 60,00 € | 42,00 € |
Garage/Stellplatz/unbebautes Grundstück | 60,00 € | 42,00 € |
Aufnahmegebühr
Zu Beginn der Mitgliedschaft ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 36,00 € zu entrichten.
Beiträge für Individuelle Leistungen
Für individuelle Leistungen fallen zusätzliche folgende Kosten an:
Erstellung der Nebenkostenabrechnung | ab 3,50 € je Monat und Partei |
Abwilcklung des außergerichtlichen Schriftverkehrs durch unsere Anwälte | ab 30,00 € je Schreiben |
Bonitätsprüfung Ihres Mietinteressenten | ab 10,00 € |
Schriftliche Rechtsauskunft | ab 10,00 € je E-Mail/Schreiben |
Überprüfung der Hausgeldabrechnung | ab 20,00 € |
"ab" bedeutet, dass je nach Aufwand und Art zusätzliche Kosten anfallen können:
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, die weniger als 12 Monate umfassen
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen aus Ordnern oder Belegen, die Sie uns überlassen
- Bonitätsprüfung von Firmen
- eigene und fremde Kopierkosten
- Abweichende Versandarten, wie Einschreiben mit Rückschein
- E-Mail Beantwortung durch Anwalt
Über den Umfang der Kosten können Sie sich jedezeit vorab informieren, bevor Sie uns mit einer individuellen Leistung beauftragen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann schriftliche jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des Beginndatums der Mitgliedschaft, soweit sie drei Monate vor Ablauf des Beginndatums bei uns eingeht. Der Mitgliedsausweis des Vermieter Verein e.V. ist Eigentum des Vereins und muss zur Wahrung der Kündigung an den Verein bis zum Ende des Beginndatums zurück gesandt werden um einen weiteren Leistungsbezug über das Kündigungsdatum hinaus ausschließen zu können.