Abwicklung des außergerichtlichen Schriftverkehrs

​Jedes Mitglied hat das Recht, so oft wie erforderlich, von den eigenen Anwälten des Vereins Schreiben verfassen zu lassen, die ausschließlich Miet- und Eigentumsrechtsthemen zum Inhalt haben. Zu den am häufigsten versandten Schreiben an Mieter, Hausverwaltungen oder Nachbarn zählen:

  • Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf oder Mietrückstände
  • Mahnung wegen Zahlungsverzug des Mieters
  • Mahnung wegen Nichterfüllung von Handwerksarbeiten an der Immobilie
  • Abmahnungen des Mieters wegen Untervermietung, Lärm, mangelnder Lüftung
  • Schreiben an Hausverwaltung wegen Änderung Tagesordnung Eigentümerversammlung
  • Auseinandersetzungen im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangen
  • Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung
  • Abwicklung des Mietverhältnisses nach Auszug

Nach Ihrem Beratungstermin, Telefonat, Fax oder Ihrer E-Mail geht das Original des Schreibens dem jeweiligen Gegner zu. Sie erhalten eine Abschrift für Ihre Unterlagen.
In der geringen Gebühr die je Schreiben anfällt, ist berücksichtigt, dass eine Antwort des Gegners in Kopie an Sie mit der Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme weitergeleitet wird. In diesem Betrag nicht berücksichtigt sind - und müssen nach Bedarf gesondert erhoben werden - Gebühren für besondere Versandarten wie Einschreiben, Rückschein oder übermäßige Kopiertätigkeiten.

Die Beauftragung zur Erstellung eines außergerichtlichen Schriftverkehrs kann durch Sie jederzeit in einem Termin in einer unserer Geschäftsstellen mit dem Anwalt, per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

Soweit Sie den persönlichen Kontakt nicht wahrnehmen können, fordern wir von Ihnen die anwaltlich notwendige Vertretungsvollmacht vor Versand des Schreibens ein.

Wie geht es danach weiter ?
​Die meisten Probleme im Miet- und Eigentumsrecht lassen sich bereits nach einem Anschreiben lösen. Das Mietrecht bietet eine Vielzahl von Grundsatzurteilen, die auf die meisten Auseinandersetzungen angewand werden können. Nur selten bedarf es mehrere Schreiben um Differenzen klären können. Sollte sich eine Angelegenheit wider erwarten nicht außergerichtlich lösen lassen, haben Sie den Vorteil, direkt über unsere eigenen Anwälte die Sachlage gerichtlich klären zu lassen, denn unsere Anwälte erteilen Auskünfte nicht nur nach "Lehrbuch", sondern sind als vor den öffentlichen Gerichten zugelassene Anwälte täglich mit Fällen betraut. Diese langjährige Praxiserfahrung können Sie also ohne zeitliche Verzögerung sofort nutzen und müssen keinesfalls Ihren mitten in der Auseinandersetzung liegenden Fall erneut einem Anwalt vortragen, der Sie dann gerichtlich vertreten soll.